Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen das Projekt und die Energie-Genossenschaft betreffend, nach Themen sortiert. Wenn Sie darüber hinaus noch Informationen benötigen kontaktieren Sie uns gern direkt: Kontakt.
Warum wird eine Genossenschaft gegründet?
Eine Genossenschaft wird in der Regel gegründet, um die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Genossenschaften sind eine spezielle Form des Unternehmens, bei der die Mitglieder auch Eigentümer sind und gemeinsam eine demokratische Kontrolle über das Unternehmen ausüben.
Typischerweise gründen Menschen eine Genossenschaft, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen, das sie allein nicht erreichen könnten.
Ein weiterer Vorteil der Genossenschaft ist, dass sie eine nachhaltige Geschäftstätigkeit fördern kann, die auf die Bedürfnisse der Mitglieder ausgerichtet ist. Die Mitglieder können ihre Kräfte bündeln, um effektiver auf dem Markt zu agieren und gemeinsam Ressourcen zu nutzen.
Zudem gibt es auch rechtliche und steuerliche Vorteile für Genossenschaften, die sie zu einer attraktiven Unternehmensform machen. Insgesamt kann die Gründung einer Genossenschaft den Mitgliedern viele Vorteile bieten, insbesondere wenn sie sich auf gemeinsame Ziele und Werte konzentrieren.
Warum sollte ich auf Sonnenwärme umsteigen?
Es gibt viele Gründe, warum es sinnvoll sein kann, auf Sonnenwärme umzusteigen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:
- Umweltfreundlichkeit: Die Verwendung von Sonnenwärme ist umweltfreundlicher als die Verwendung von fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl. Sonnenwärme erzeugt keine Emissionen oder Abfallprodukte, die die Umwelt belasten können. Es ist eine saubere Energiequelle, die dazu beitragen kann, den Kohlenstoff-Fußabdruck Ihres Hauses zu reduzieren.
- Unabhängigkeit von Energieversorgern: Durch die Nutzung von Sonnenwärme können Sie unabhängiger von Energieversorgern werden. Sie können sich von den Schwankungen der Energiepreise und der Verfügbarkeit von Brennstoffen lösen und Ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen.
- Erhöhte Immobilienwerte: Es ist keine eigene Heizungsanlage mehr erforderlich, hierdurch entfallen die Kosten für Wartung und Instandhaltung. Weitere Investitionen für moderne Brennwertkessel oder eine Tankraumsanierung sind nicht mehr nötig (ggfs. wird auch ein Kellerraum frei). Grundsätzlich kann die Installation den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Potenzielle Käufer sehen dies als attraktive Investition, die sich auf lange Sicht lohnt.
Insgesamt kann der Umstieg auf Sonnenwärme viele Vorteile bieten, insbesondere in Bezug auf Umweltfreundlichkeit und Unabhängigkeit von Energieversorgern.
Wozu wird meine Genossenschaftseinlage verwendet?
Die Einlagen bilden das Eigenkapital der Genossenschaft und bilden den Ausgangspunkt für die Finanzierung der Investition (Nahwärmenetz, Solarthermie, Wasserspeicher etc.).
Mit welchem Betrag hafte ich als Genossenschaftsmitglied?
Höchstens mit der Genossenschaftseinlage
Kann ich Sonnenwärme beziehen, ohne Genossenschaftsmitglied zu sein?
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich.
Wie viel Prozent der Genossenschaftsmitglieder müssen zustimmen, damit der Auftrag zum Bau der Anlage erteilt wird?
Ein Mehrheitsbeschluss ist ausreichend.
Gibt es für Mitglieder eine Kopie der Beitrittserklärung?
Ja es wird eine bestätigte Kopie der Beitrittserklärung nach Unterschrift und Aufnahme durch den Vorstand verteilt.
Bekommt man die Satzung automatisch zu gemailt?
Nein – die Satzung ist über diesen Link einsehbar.
Wie funktioniert eine Wärme- bzw. Hausanschlussstation (HAST)?
In der HAST wird die Wärme aus dem Wasser des Wärmenetzes über einen Wärmetauscher auf das Wasser im Heizkreis des Nutzers übertragen.
Den notwendigen Vordruck auf der Wärmenetzseite stellt die Genossenschaft durch die zentralen Netzpumpen her.
Auf der Nutzerseite bleibt wie bisher auch eine (neue effiziente!) Heizkreispumpe. Letztlich ersetzt die HAST den bisher vorhandenen Ölkessel.
Wie groß ist die Hausanschlussstation (HAST)?
Je nach Hersteller ungefähr so groß wie ein großer Kühlschrank.
Wie wird die Technik in meinem Haus gewartet? Entstehen dafür Kosten?
Die Hausanschlussstationen (HAST) gehören zum Wärmenetz, werden durch die Genossenschaft gebaut, bezahlt und im laufenden Betrieb gewartet. Wartung‐ und Instandhaltungskosten gehen zu Lasten der Genossenschaft. Die bisher notwendige Kessel‐ und Tankwartung inklusive Schornsteinfegerkosten entfällt.
Kann ich meine alte Heizungsanlage behalten?
Nein, andernfalls wäre die Wärmeabnahme nicht gesichert und das Projekt ist in der Finanzierung sofort gescheitert. Auch für den Nutzer hat ein Stehenlassen des alten Kessels keine Vorteile. Die Versorgungssicherheit des Wärmenetzes ist zudem weitaus höher als die eines einzelnen Privatkessels.
Kann ich einen Kamin oder Kachelofen im Haus in Betrieb halten?
Ja, die Sonnenwärme ersetzt nur den alten Heizungskessel. Nicht mehr und nicht weniger. Der Nahwärmeanschluss wird aber so ausgelegt, dass es auch warm wird, wenn Sie mal nicht mehr mit Holz heizen wollen oder können.
Kann ich meine eigene Solaranlage für die Warmwasseraufbereitung behalten?
Ja, die Nahwärmestation wird analog dem Kessel mit dem Solarspeicher verbunden.
Was mache ich mit meiner alten Heizungsanlage/Kessel/Öl/Gastank?
Je nach Alter entweder demontieren und entsorgen lassen oder verkaufen/verschenken.
Bei Flüssiggastanks muss der Vertrag geprüft werden, sofern der Tank gemietet ist. Evtl. bestehen Kündigungsfristen.
Meine Heizung ist erst wenige Jahre alt – rechnet sich Sonnenwärme für mich?
Wenn es eine Heizölheizung ist, rechnet sich die Sonnenwärme in jedem Fall. Wenn die Anlage erst wenige Jahre alt ist – umso besser, denn noch können Sie diese gut verkaufen! Rat: Sofort umstellen.
Wird ein Warmwasserspeicher im Haus benötigt?
Geprüft wird dies bei der Begehung im Zuge der Entwurfsplanung. Die Hausanschlussstation (HAST) beinhaltet bereits einen Warmwasserspeicher.
Wer führt die Anschlussarbeiten im Haus aus?
Bitte wenden Sie sich an einen Heizungsinstallateur Ihres Vertrauens. Die Genossenschaft prüft die Zusammenarbeit mit regionalen Anbietern.
Kann ich meine Solarthermieanlage auf dem Dach weiterhin benutzen, auch wenn ich an das Nahwärmenetz angeschlossen bin?
Ja. Zur Warmwassergewinnung kann die Solarthermieanlage auf dem Dach weiter genutzt werden.
Muss ich meine alte Heizung sofort ausbauen (speziell in Richtung "Zuschüsse")?
Die Heizungsanlage muss nicht direkt abgebaut werden. Es reicht, wenn diese außer Betrieb genommen wird.
Wie groß wird das Nahwärmnetz?
Ca. 5 km (gemäß Machbarkeitsstudie)
Wie kommt die Sonnenwärme vom Netz / Straße in mein Haus?
Die Genossenschaft baut das gesamte Netz einschließlich der Hausanschlussleitungen, der wasserdichten Hauseinführung und der Hausanschlussstationen.
Wie viel Wärme soll im Nahwärmenetz verteilt werden?
Nach Abzug von Netzverlusten sollen ca. 2.400 MWh/a (vgl. Machbarkeitsstudie) im Nahwärmenetz verteilt werden. Das entspräche 100 % des Bedarfs bei 100 geplanten Hausanschlüssen.
Wie zuverlässig ist die Solarthermie? Was passiert, wenn diese ausfällt?
Die Anlage wird hochprofessionell mit Fernüberwachung betrieben. Die Verfügbarkeit soll bei 100% liegen. Sollte es dennoch zu einem Ausfall kommen, dann ist Wärmeversorgung durch die einen zusätzliche Gasheizkessel im Notfall gesichert.
Kann eine Leitung im Netz kaputtgehen?
Jedes technische Bauteil könnte theoretisch mal kaputtgehen. Die technische Lebensdauer eines Fernwärmerohrs bei der (aus Technikersicht) geringen Beanspruchung eines Nahwärmenetzes um 70°C liegt bei mindestens 40 Jahren.
Wie wird die zuverlässige Lieferung der Sonnenwärme sichergestellt?
Die Genossenschaft plant neben den großen saisonalen Wärmespeichern einen zusätzlichen Gaskessel.
Welche Garantien gibt die Genossenschaft für die Wärmelieferung?
Die Genossenschaft kann immer liefern und garantiert dies in ganz üblichen Wärmelieferverträgen ihren Genossen. Außer in Fällen höherer Gewalt, wie das auch bei allen anderen Versorgern üblich ist. D.h. z.B., wenn für ganz Rüdigheim ein Stromausfall vorliegt, kann auch die Genossenschaft keine Wärme liefern.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich im Nachgang angeschlossen werden möchte?
Hier unterscheiden wir zwei Fälle:
- Du bist von Anfang an Mitglied in der Genossenschaft.
Dann ist Dein Wärmebedarf in der Planung berücksichtigt. In diesem Fall wirst Du anschließen können, trägst aber dann die zusätzlichen Kosten des Anschlusses (Graben ziehen, Rohr verlegen, Übergabestation installieren). - Du bist nicht von Anfang an Mitglied in der Genossenschaft.
Dann muss erst entschieden werden, ob die Wärmekapazitäten für einen weiteren Anschluss möglich sind. Auch in diesem Fall wirst Du die zusätzlichen Kosten des Anschlusses (Graben ziehen, Rohr verlegen, Übergabestation installieren) tragen müssen.
Gibt es die Möglichkeit, einen Anschluss ins Haus zu bekommen, auch wenn vorerst keine Wärme abgenommen wird? Würden in diesem Fall zusätzliche Kosten (außer den 8000 €) anfallen?
Grundbeiträge sind immer zu entrichten. Es soll angestrebt werden die zentrale Heizung (Heizöl, Gas, Holz) abzulösen. Bebaute Grundstücke sollen dann auch Wärme abnehmen, wenn ein Anschluss gelegt wird. Es kann auch kein Energiehopping geben, immer das zu nutzen welches am günstigsten ist. Das wäre auch nicht fair der Genossenschaft gegenüber. Hier sollte eine bewusste Entscheidung für die Nahwärme getroffen werden.
Wie gehen wir mit den unbebauten Grundstücken um?
Nach Ablauf von 5 Jahren sind Grundbeiträge zu entrichten. Die Genossenschaft möchte jeden anschließen. Mit 10 Anteilen können diese Grundstücke in die Genossenschaft eingebracht werden. Damit würden Sie frühzeitig in die Berechnung der Anlage einfließen. Hier könnte über einen zeitlichen Verzug der Wärmeabnahme nachgedacht werden.
Was ist unter einer Kilowattstunde (kWh) Wärme zu verstehen?
Eine Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit für Wärmemengen.
Ein Liter Heizöl enthält etwa 10 kWh Wärme. In einem normalen Ölkessel kann man daraus im Jahresmittel etwa 8 kWh Nutzwärme machen. Der Rest geht über Abgas- und Kesselverluste verloren.
Ein Liter Flüssiggas hat etwa 6,5 kWh Wärmeinhalt, aus denen ein guter Gaskessel etwa 6 kWh Nutzwärme macht.
Wie viel kostet mich die abgenommene Wärme aus dem Netz?
In der Machbarkeitsstudie wurden folgende Wärmepreise ermittelt:
• Grundpreis (pauschal): 357 €/Jahr brutto
• Arbeitspreis (nach Verbrauch): 16,7 ct/kWh brutto
Die Zahlen sind nicht final und basieren auf den Angaben der interessierten Wärmeabnehmer (100 Hausanschlüsse, Stand September 2022).
Wie kommt der Wärmepreis zustande? Wie stabil ist dieser Preis?
Der Preisvorschlag entstammt der Vollkostenrechnung für das Projekt und orientiert sich an den üblichen Preisen in dörflichen Energiegenossenschaften. Die Kosten sind bestimmt durch langfristig stabile Kapitalkosten des Netz-, Solarfeld- sowie Speicherbaus und ebenfalls langfristig stabilen Kosten für den Betrieb und die Verwaltung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Wärmepreis in der Genossenschaft auch langfristig stets weniger steigt als der Vergleichspreis für fossile Energien. Einsparungen werden sich über die Jahre fortsetzen bzw. entwickeln. Eine Empfehlung zum Wärmepreis könnte lauten, jährliche Anpassung an die Inflation. Das kann aber die Genossenschaftshauptversammlung jedes Jahr mit Blick auf die Ergebnisse selber festlegen oder aussetzen.
Welche Kosten entstehen mir durch den Beitritt in die Genossenschaft?
Die Genossenschaftseinlage liegt derzeit bei 8.000 € (10 Anteile a 800 Euro).
Was kostet mich mein Hausanschluss?
Die Genossenschaft trägt die Kosten für die gesamte Hausanschlussleitung, die Hauseinführung und die Übergabestation selbst. Die Gemeinschaft ist jedoch darauf angewiesen, dass der kürzest mögliche Weg vom Hauptnetz in das Haus gewählt wird.
Gibt es noch Anschlusskosten in meinem Haus?
Alles jenseits der Hausanschlussstation (HAST) muss vom Nutzer getragen werde, so wie dies auch bei einem Kesseltausch der Fall wäre. Also Demontage und Neuanbindung an die HAST.
Wie kann ich die Genossenschaftseinlage und die Anschlusskosten finanzieren?
Sowohl die VR Bank Hessenland als auch die Sparkasse Marburg-Biedenkopf bieten speziell für diesen Zweck zinsgünstige und unbürokratische Finanzierungsmöglichkeiten an.
Muss ich eine Mindestmenge abnehmen?
Im aktuellen Planungsentwurf gibt es keine Mindestabnahmemengen.
Wie wird die abgenommene Wärmemenge abgerechnet/gemessen?
Die Abrechnung erfolgt gemäß Gesetz mit geeichten Wärmemengenzählern, die Bestandteil der Hausanschlussstation (HAST) sind.
Wer führt die Verwaltungsarbeiten und die Betreuung der Anlage durch?
Verwaltungsarbeit ist genossenschaftliches Amt und erfolgt in der Regel ehrenamtlich.
Wie kann ich meinen tatsächlichen Verbrauch kontrollieren?
Ein Blick auf den Wärmemengenzähler genügt. Dort stehen die aktuellen kWh im Klartext.
Ist die Preissteigerung von 2,5 % für die nächsten 30 Jahre festgeschrieben?
Die Preissteigerung ist nicht festgeschrieben und kann jedes Jahr angepasst werden.
Kann man sich darauf verlassen, dass es keine vorgeschriebene Mindestabnahme von Energie gibt?
Nein. Die Versammlung kann mit einem Mehrheitsbeschluss ein anderes Preismodell beschließen.
Wann werden die 8000 € fällig?
Es werden 200 € nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung abgebucht. Die restlichen 7800 € werden nach Abschluss des Wärmeliefervertrags fällig.
Wenn es keine Mindestabnahmemenge gibt, wie finanziert sich die Genossenschaft?
Momentan sieht das Abrechnungsmodell einen Grundpreis und einen Arbeitspreis vor.
Wo kann ich mich noch informieren?
Die Mitglieder des Vorstands / Aufsichtsrats Sonnenwärme Rüdigheim stehen gerne für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind auf unserer Website http://www.swreg.de veröffentlicht.